eea-Beraterin bzw. eea-Berater
Der eea-Berater begleitet die Kommune, als akkreditierter Prozess- und Energie-Experte, während des gesamten Zertifizierungsprozesses. Ansprechpartner für den eea-Berater in der Kommune ist i.d.R. der Energieteamleiter.
Aufgaben
In seiner Funktion als Prozessberater muss der eea-Berater:
- die Workshops moderieren und den Diskussionsprozess steuern,
- den Überblick über den Verfahrensablauf und die einzelnen Prozessschritte behalten,
- dem Energieteamleiter mit Rat und Tat zur Seite stehen,
- das Energieteam rechtzeitig über die notwendigen nächsten Schritte und mögliche Vorgehensweisen informieren und
- wichtige Entscheidungsprozesse initiieren.
Der eea-Berater übernimmt auf keinen Fall die Rolle des Energieteamleiters, sondern steht als „externer" Coach mit fachlicher Expertise für das Energieteam zur Verfügung. Dazu gibt er Einschätzungen, Fachurteile oder Empfehlungen ab. Er schöpft aus seinen Erfahrungen in der kommunalen Energie- und Klimaschutzpolitik und aus seinem energiefachlichen Know-how.
Leistungen
Bis zur Zertifizierung erbringt der eea-Berater folgende Leistungen:
- Vorgespräche mit Entscheidungsträgern führen
- Unterstützung bei der Zusammensetzung des Energieteams
- Kick-off-Sitzung (Startveranstaltung) mit dem Energieteam moderieren
- Vorprüfung der vom Energieteam durchgeführten Ist-Analyse
- Moderation des Workshops "Ist-Analyse" mit Selbstbewertung durch das Energieteam
- Erstellung des eea-Berichtes mit den wesentlichen Ergebnissen der Ist-Analyse und Handlungsempfehlungen
- Vorbereitung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms
- Moderation des Workshops "Erstellung eines Energiepolitischen Programms" mit Maßnahmenplan
- Vorbereitung der Zertifizierung (Antragstellung, Dokumente aufbereiten, Terminabsprachen, Kontaktperson für den eea-Auditor)
- Teilnahme am Zertifizierungsaudit
- Präsentation von Ergebnissen in den politischen Gremien.
Im 1. und 2. Jahr nach der Zertifizierung erbringt der eea-Berater folgende Leistungen:
- Unterstützung bei der kontinuierlichen Programmarbeit sowie bei der Aktualisierung des Maßnahmenkatalogs (Ist-Analyse) und des Energiepolitischen Arbeitsprogramms im Rahmen des jährlichen internen Re-Audits
Bei der Re-Zertifizierung erbringt der eea-Berater folgende Leistungen:
- Vorbereitung der Re-Zertifizierung (Antragstellung, Dokumente aufbereiten, Terminabsprachen, Kontaktperson für den eea-Auditor).
- Teilnahme am Re-Zertifizierungsaudit
Pflichten
Die Teilnahme am jährlichen Erfahrungsaustauschtreffen für eea-Berater und am Ringversuch ist aufgrund der Qualitätssicherung verpflichtend für alle eea-Berater.
Der Ringversuch wird jährlich von der Bundesgeschäftsstelle durchgeführt. Dazu werden ausgewählte Maßnahmen mit Beispielen aus den Kommunen zur Verfügung gestellt, die von allen eea-Beratern bewertet werden sollen. Hiermit sollen Unterschiede in den Bewertungen aufgedeckt, diskutiert und für die Zukunft eliminiert werden.
Der Weg zur Akkreditierung
Informationen über die Voraussetzungen zur Akkreditierung als eea-Berater finden Sie hier.
Beraterlisten
Listen und Profile der akkreditierten eea-Berater finden Sie hier.