Regionale Träger und Regionale Geschäftsstellen

Der Regionale Träger 

Der eea ist in Deutschland entsprechend den föderalen Strukturen organisiert. Regionale Träger der eea-Landesprogramme sind die für Energie bzw. Klimaschutz zuständigen Ministerien. Ziel ist die politische Unterstützung der Kommunen des Bundeslandes bei der Umsetzung der CO2-Minderungsziele sowie die Bereitstellung der notwendigen Instrumente.

Für die Umsetzung der eea-Landesprogramme beauftragen die Ministerien Regionale Geschäftsstellen. In der Regel nimmt diese Aufgabe die Energieagentur des entsprechenden Bundeslandes wahr.

Der Regionale Träger vergibt die eea-Nutzungsrechte an die Regionale Geschäftsstelle und diese wiederum an die Kommunen. Der Regionale Träger zeichnet die Kommunen mit dem European Energy Award® aus.

 

Die Regionale Geschäftsstelle

Die Regionale Geschäftsstelle koordiniert für den Regionalen Träger die eea-Aktivitäten des Bundeslandes. Die Regionale Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für die eea-Berater, eea-Auditoren sowie für die Kommunen des Bundeslandes und bündelt Informationen zum Austausch mit der Bundesgeschäftsstelle. Die Regionale Geschäftsstelle ist auch für die Verbreitung des eea durch Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung zuständig. Eine wesentliche Aufgabe der Regionalen Geschäftsstelle ist die Sicherung der Qualitätsrichtlinien des eea im Bundesland in enger Abstimmung mit der Bundesgeschäftsstelle.

Aufgaben der Regionalen Geschäftsstellen

Sie übernimmt folgende Funktionen:

  • Vertragspartner und Ansprechpartner für die Kommunen,
  • Ansprechpartner für die Regionalen Träger, sofern es diesen gibt.

Sie ist verantwortlich für:

  • die Zusammenarbeit (inkl. Berichterstattung) mit der Bundesgeschäftsstelle
  • die Koordination der Berater
  • die Information und Erstberatung zum europäischen Zertifizierungsverfahren European Energy Award®,
  • das Programmmanagement,
  • die Präsentation des eea in Verwaltung und/oder politischen Gremien,
  • die Unterstützung der Kommunen bei der Auswahl eines akkreditierten eea-Beraters,
  • die Bereitstellung von Musterverträgen für die Beauftragung der akkreditierten eea-Berater und eea-Auditoren,
  • die Öffentlichkeitsarbeit, die Verbreitung des European Energy Award® in der Region und Ergebnisaufbereitung für das Landesprogramm,
  • die Organisation der Auszeichnungsveranstaltung,
  • die Organisation des Erfahrungsaustauschs unter den eea-Kommunen,
  • die Prüfung der Vollständigkeit der Zertifizierungsunterlagen und Versand an die entsprechenden Stellen.

Sie nimmt am Erfahrungsaustausch der eea-Berater teil.

 

Weitere Informationen zu den Regionalen Trägern und Regionalen Geschäftsstellen in den einzelnen Bundesländern: