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Neue eea-Förderungen

Es gibt Veränderungen bei der eea-Förderung in Deutschland: Die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Bayern haben neue eea-Förderungen aufgelegt. Bitte beachten Sie auch auslaufende Antragsfristen!

Thüringen: Die Förderung des eea kann nur bis Ende des Jahres 2013 beantragt werden!
Näheres zu den Förderkonditionen finden Sie auf unserer Website unter Teilnahme, Kosten und Förderungen.

Sachsen-Anhalt: Neue eea-Förderung in Sachsen-Anhalt seit September 2013. Ende der Antragsfrist: Dezember 2013!
Bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben für die Einführung des European Energy Award (eea) (Programmbeitrag und Berater-/ Auditorenhonorare) können in Gemeinden, Städten und Landkreisen bei Antragstellung bis Ende des Jahres 2013 über das Programm Sachsen-Anhalt KLIMA gefördert werden, wie die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien“ vorsieht. Die Untergrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 10.000 EURO.

Mehr dazu lesen Sie hier, rechtsverbindliche Informationen und das Merkblatt zur Beantragung der Förderung können Sie über die Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beziehen.

Bayern: In Bayern kann zukünftig die Teilnahme am eea über das CO2-Minderungsprogramm gefördert werden.
Die Förderungen über das bayrische CO2-Minderungsprogramm werden mit neuen Schwerpunkten fortgeführt. Hierzu liegt seit dem 1. August 2013 eine novellierte, vorläufige Fassung der Förderrichtlinien vor. Diese sehen explizit die Teilnahme an Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren für den kommunalen Energiebereich vor, sodass die Teilnahme am European Energy Award zukünftig über dieses Programm zu bis zu 50 % gefördert werden kann.

Mehr dazu lesen Sie hier, rechtsverbindliche Informationen können Sie der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit entnehmen.