Teilnahmebedingungen
Ein politischer Beschluss über die Teilnahme am European Energy Award® stellt die Grundlage für die erfolgreiche Arbeit mit dem eea dar.
Eine Vereinbarung zwischen der Kommune und der Regionalen Geschäftsstelle oder der Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award® bindet die Kommunen in das eea-Programm ein.
Die Gründung des kommunalen Energieteams ermöglicht die effiziente fachübergreifende energie- und klimapolitische Arbeit.
Durch die Beauftragung des akkreditierten eea-Beraters erhält die Kommune die Unterstützung eines Energie-Fachexperten bei der Durchführung des European Energy Award®.
Die Einbindung eines unabhängigen akkreditierten nationalen eea-Auditors garantiert den Kommunen die Zertifizierung mit dem European Energy Award® nach den gültigen Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten.
Die zusätzliche Einbindung eines unabhängigen akkreditierten internationalen eea-Co‑Auditors garantiert den Kommunen die Zertifizierung mit dem European Energy Award®Gold nach den gültigen Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der europaweiten Besonderheiten.
Kosten
Die Kosten für den European Energy Award® unterscheiden sich nach der Größe der Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Tagewerke für die Beratungsleistungen und das nationale externe Audit sind als Anhaltswerte zu verstehen. Gerade bei den Beratungsleistungen hängt die Anzahl der Tagewerke stark von der Eigeninitiative der Kommunen ab. Die Tagessätze der Berater und Auditoren sind regional unterschiedlich, sodass hierzu keine Angabe gemacht werden kann.
Auf den Unterseiten finden Sie die Kosten unterteilt nach Städten und Gemeinden sowie nach Landkreisen .
Förderung
In einigen Bundesländern existieren Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung der Kommunen, wenn sie am European Energy Award® -Programm teilnehmen möchten. Die Bedingungen sowie die Höhe der Förderung unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier .