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Förderprogramm Klima Invest in Thüringen neu aufgelegt

Neben Investitionen für Klimaschutz werden jetzt auch Investitionen für Anpassungen an den Klimawandel gefördert. Die neue Richtlinie gilt bis 31.12.2021.

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Seit März 2019 gilt die erweiterte Förderrichtlinie Klima Invest in Thüringen. Gefördert werden die Einführung von Klimaschutz-Management-Systemen wie der European Energy Award (Ziffer 2.5) und, das ist neu, die Einführung von Management-Systemen zur Klimawandelanpassung wie der European Climate Adaptation Award (Ziffer 3.3).

Weitere Fördergegenstände sind das Einstiegspaket für Klimaschutz, Treibhausgasminderungskonzepte, Konzepte zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und Straßenbeleuchtung, Beratungs- und Bildungsangebote, Einführen von Energie- und Klimaschutzmanagementsystemen, Investitionen in die Gebäudetechnik im Bereich kommunaler Liegenschaften sowie Investitionen in E-Mobilität im Bereich der kommunalen Fuhrparke.

Das Förderprogramm des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz hat ein Gesamtvolumen von 6 Millionen Euro. Für die Einführung von Managementsystemen nach Ziffer 2.5 (Klimaschutz) und 3.3 (Klimawandelanpassung) beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern den Maßnahmen ein qualifiziertes Konzept oder qualifizierte Instrumente (wie der eea und der eca) zugrunde liegen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einführung von Managementsystemen sollen mindestens 7.500 Euro betragen. Eine Förderung wird zunächst bis Ende Dezember 2020 gewährt.

Die Beantragung der Zuwendung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank. Hier finden Sie die Richtlinie (Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungs-Maßnahmen in Kommunen) und weitere Dokumente zum Herunterladen.

Weitere und rechtsverbindliche Informationen zu Fördermöglichkeiten in diesem Bereich erhalten Sie von Ihrer persönlichen Kontaktperson in Thüringen.