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Neue Klimaschutz-Plus-Förderrunde in Baden-Württemberg

Seit dem 15.05.2014 können wieder Gelder im Rahmen des „Klimaschutz-Plus-Programms Baden-Württemberg“ beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beantragt werden.

Im Wesentlichen folgen die Förderziele und-bedingungen denen des Vorjahrs. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen, Vereine sowie sonstige Eigentümer von Nichtwohngebäuden.

In Programmsäule B „Kommunales Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm“ wird auch im Jahr 2014 ein einmaliger Zuschuss als Unterstützung für die Teilnahme an „nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO2-Minderungsmaßnahmen“, zu denen insbesondere der European Energy Award zählt, gewährt.

Neu ist die Fördersumme von 10.000 EUR, die nun unabhängig von der Größe der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises ausgezahlt wird.

Weiterhin gilt der Nachweis der Teilnahme am eea als Voraussetzung für erhöhte Förderquoten in Programmsäule A „CO2-Minderungsprogramm für kommunale Einrichtungen“.

Explizit wird in den Förderrichtlinien darauf hingewiesen, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides ohne ausdrückliche Zustimmung der L-Bank („Unbedenklichkeitsbescheinigung“) mit der Maßnahme begonnen worden ist. Als Vorhabensbeginn gilt bei der eea-Förderung der Abschluss der Verträge mit der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH als regionaler eea-Geschäftsstelle und/oder mit einem akkreditierten eea-Berater.

Unter der Seite www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de können Sie die Förderkonditionen und die Antragsformulare abrufen.

Für weitere Erläuterungen und rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle in Baden-Württemberg: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH.