Die Fördermöglichkeiten
Zur Unterstützung der Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens European Energy Award (eea) bieten einige Bundesländer Förderprogramme mit einer anteiligen Kostenübernahme an. Die meisten eea-Förderprogramme sind seit vielen Jahren fest in den Ländern verankert und beweisen damit eine verlässliche Kontinuität.
Baden-Württemberg
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gewährt Kommunen im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus Unterstützung bei der „Teilnahme von Kommunen an nachhaltigen Prozessen zur Umsetzung von CO2-Minderungsmaßnahmen“ (Säule B). Unabhängig von der Kommunengröße kann hier eine Förderung von 10.000 EUR für die Teilnahme am European Energy Award in Form eines einmaligen Zuschusses („Festbetragsfinanzierung“) beantragt werden.
Bei Erreichen der Goldzertifizierung und bei erfolgreicher Re-Auditierung wird zusätzlich ein Bonus von 1.500 EUR gewährt. Zudem erhöht sich für Kommunen, die am eea teilnehmen, der Förderbetrag für investive Maßnahmen, die über Säule A „CO2-Minderungsprogramm für kommunale Einrichtungen“ des Programms ausgezahlt werden, um 10 %.
Die Förderkonditionen und Antragsformulare können Sie beim Ministerium abrufen. Im Mai 2021 wurde die Antragsfrist verlängert: Anträge können nun bis zum 30. November 2022 eingereicht werden.
Für weitere Erläuterungen und rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle in Baden-Württemberg: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH.
Ihre persönliche Kontaktperson in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Bayern
Das Bayerische Umweltministerium fördert die Teilnahme am European Energy Award im Rahmen der Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz KommKlimaFöR, die im Dezember 2019 veröffentlicht wurde. Gefördert werden Vorhaben zum Klimaschutz, die der Vorbereitung der systematischen Minderung von Treibhausgasemissionen dienen (Punkt 2.1.1 der Förderrichtlinie), u.a. durch die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug.
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) durch anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung). Die Projektlaufzeit ist auf drei Jahre begrenzt. Zuwendungen werden gewährt
• für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie
• für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Genauere und rechtsverbindliche Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz.
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Berlin
In den Berliner Bezirken wird der eea über das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) im Förderschwerpunkt 3 „Umwelt- und Energiemanagementsysteme“ gefördert.
Antragsberechtigt sind die Bezirksverwaltungen. Diese können für die Teilnahme am eea Förderungen von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Die Richtlinie zum Förderprogramm sowie weitere Details und rechtsverbindliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
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Brandenburg
Seit 2016 wurde der eea in Brandenburg über das Landesprogramm RENplus 2014-2020 mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Da die Förderbudgets derzeit ausgeschöpft sind, ist aktuell eine Antragsstellung nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Landesgeschäftsstlle.
Genauere und rechtsverbindliche Informationen dazu erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH Team Energieagentur
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Nordrhein-Westfalen
Seit der Landtagswahl 2017 ist der European Energy Award im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie angesiedelt.
Die Landesregierung NRW hat die eea-Förderung zum 1. Januar 2019 eingestellt. Sie fördert seit dem nur noch die Implementierung der in den Managementprozessen erarbeiteten Maßnahmen.
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Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft fördert die Weiterführung des European Energy Award im Rahmen der Förderrichtlinie Klima/2014, Programmteil B, die 2014 durch die Sächsische Staatsregierung beschlossen wurde.
Kommunen, deren Teilnahme am eea derzeit bereits gefördert wird, können nach einer Auditierung letztmalig bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Weiterführung des eea stellen. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens am 31. März 2023 aufgrund des Abschlusses der EU-Förderperiode.
Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Sächsischen AufbauBank (SAB).
Für weitere Erläuterungen und rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle in Sachsen: SAENA Sächsische Energieagentur GmbH.
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Sachsen-Anhalt
Auch ab 2019 bietet die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) gemeinsam mit der Stiftung Umwelt, Natur und Klimaschutz (SUNK) den Kommunen bei der Ein- bzw. Fortführung des eea eine anteilige Kostenübernahme an.
Auf Basis eines Kooperationsvertrages mit der LENA können Kommunen in Sachsen-Anhalt eine Unterstützung in Höhe von anteilig 80 % der Kosten für Programmbeiträge, Beraterleistungen und Auditierung erhalten. Die Mittel werden zunächst für zwei Jahre bereitgestellt und können dann für weitere zwei Jahre verlängert werden, sodass ein vierjähriger eea-Zyklus vollständig durchlaufen werden kann.
Die Antragstellung erfolgt in einem einfach gehaltenen Verfahren direkt bei der LENA. Sie können den Antrag jederzeit stellen, eine Frist existiert nicht. Bei Interesse zur Teilnahme wenden Sie sich bitte direkt an die persönlichen Ansprechpartner bei der LENA.
Für weitere und rechtsverbindliche Informationen zu Fördermöglichkeiten in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kontaktperson in Sachsen-Anhalt.
Thüringen
In Thüringen wird der eea seit 2017 über „Klima Invest – Richtlinie des Landes Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen“ mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die Förderung der Teilnahme am eea wird in der Richtlinie unter Ziffer 2.5 benannt.
Die Neuauflage der Richtlinie gilt bis zum 31.12.2021. Die Richtlinie kann über dieses Datum hinaus wirken, wenn der Fördermittelbescheid dies ausweist. Das Antragsformular finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank.
Für weitere und rechtsverbindliche Informationen zu Fördermöglichkeiten in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kontaktperson in Thüringen.
Sonstige Fördermöglichkeiten
Gerne eruieren wir weitere Fördermöglichkeiten in oben nicht genannten Bundesländern.