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Förderprogramm in Sachsen-Anhalt wird verlängert

Die Ein- und Fortführung des eea für Gemeinden, Städte und Landkreise wird in Sachsen-Anhalt auch ab 2019 weiter unterstützt.

Nach Auslaufen des bis 2018 geltenden Unterstützungsangebotes bietet die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) gemeinsam mit der Stiftung Umwelt, Natur und Klimaschutz (SUNK) den Kommunen des Landes bei der Ein- bzw. Fortführung des eea auch ab 2019 eine anteilige Kostenübernahme an.

Auf Basis eines Kooperationsvertrages mit der LENA können Gemeinden, Städte und Landkreise in Sachsen-Anhalt eine Unterstützung in Höhe von anteilig 80 % der Kosten für Programmbeiträge, Beratungsleistungen und Auditierung erhalten. Die Mittel werden zunächst für zwei Jahre bereitgestellt und können dann für weitere zwei Jahre verlängert werden, sodass ein vierjähriger eea-Zyklus vollständig durchlaufen werden kann.

Die Antragstellung erfolgt in einem einfach gehaltenen Verfahren direkt bei der LENA. Sie können den Antrag jederzeit stellen, eine Frist existiert nicht. Bei Interesse zur Teilnahme wenden Sie sich bitte direkt an die persönlichen Ansprechpartner bei der LENA.

Für weitere und rechtsverbindliche Informationen zu Fördermöglichkeiten in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kontaktperson in Sachsen-Anhalt.